Poker Recht – Die Rechtslage in Österreich

Überblick

Österreich Poker Recht Die derzeitige Situation in Österreich zum Thema (Live- und Online-) Poker ist für Außenstehende teilweise schwer nachzuvollziehen. Der Grund dafür liegt wohl an vielen verschiedenen Interessengruppen (Bundesländer, Anbieter, etc.) und der Unklarheit auf europäischer Ebene. Insbesondere das FAQ vom Bundesministerium für Finanzen gibt hier Aufschluss, wobei einzelne Fragen auch schon mal Antworten über mehrere Seiten enthalten.

Generell ist Live-Poker in Österreich im Rahmen des Konzessionärs des österreichischen Glücksspielmonopols (Casinos Austria AG) nicht illegal, man bedenke geltendes Gesetz. Wohingegen Online-Poker nur über das Online-Portal win2day.at erlaubt ist. Die neue Version der sogenannten Glücksspielnovelle soll auch Live-Poker erfassen. Diese liegt schon seit November 2008 vor, jedoch kommt es immer wieder zu Verzögerungen beim Abschluss des Entwurfs.

Live-Poker und Online-Poker – Situation

Live-Poker muss in Österreich von Bundesministerium für Finanzen (BMF) durch eine Konzession bewilligt werden, wenn es sich um eine Ausspielung handelt. “Gemäß § 2 Abs 1 GSpG sind Ausspielungen ‘Glücksspiele, bei denen der Unternehmer (Veranstalter) den Spielern für eine vermögensrechtliche Leistung eine vermögensrechtliche Gegenleistung in Aussicht stellt’.” (BMF – Häufig gestellte Fragen zum Glücksspielmonopol (FAQs)) Falls keine Ausspielung vorliegt und kein Bankhalter vorhanden ist und der Einsatz pro Spiel unter 0,50 EU liegt, ist das Veranstalten nicht konzessionspflichtig. “Somit unterliegen sämtliche ‘Ausspielungen’ sowie ‘Nicht-Ausspielungen mit Bankhalter oder mit höheren Einsätzen pro Spiel als EUR 0,50’ dem Glücksspielmonopol des Bundes.“(BMF – Häufig gestellte Fragen zum Glücksspielmonopol (FAQs)) Eine Ausnahme ist noch, wenn für gemeinnützige Zwecke gespielt wird. Fazit: “Konzessionsloses Glücksspiel in tatbildlicher Form ist demnach nur dann
 strafrechtlich irrelevant, wenn entweder nur zu gemeinnützigen Zwecken und um geringe Beträge oder nur zum Zeitvertreib und um geringe Beträge gespielt würde.” (BMF – Häufig gestellte Fragen zum Glücksspielmonopol (FAQs)) Laut Glücksspielgesetz (GSpG) dürfen nur zwölf Spielbankkonzessionen erteilt werden, wobei der Konzessionshalter eine Aktiengesellschaft im Inland sein muss. (Glücksspielgesetz (GSpG))
Desweiteren gibt es “Ausnahmen” wie zum Beispiel die Concord Card Casino (CCC) von Peter Zanoni. Die Ausnahme beruht darauf, dass Zanoni vom Vorwurf freigesprochen wurde Glücksspiele anzubieten. Aus diesem Grund fällt sein Angebot nicht unter das Glücksspielmonopol und ist somit erlaubt: “Den letzten Rechtsstreit mit den Casinos Austria hat Zanoni gewonnen. Er wurde vom Vorwurf, ‘Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen’, freigesprochen.” (PresseAMS unterstützt Poker Card Casino)

Online-Poker darf nur von einem Unternehmen angeboten werden, welches seine Kerngeschäftstätigkeit vom Inland heraus erfüllt. Im Moment trifft dies nur auf den Pokerraum win2day.at zu. Das FAQ des Bundesministeriums für Finanzen verweist darauf, dass die Teilnahme an ausländischen Glücksspiel übers Internet nicht erlaubt ist: “Das Bewerben sowie das Anbieten von ausländischen oder sonst illegalen Glücksspielen in Österreich, wie auch die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen vom Inland aus ist – auch auf elektronischem Weg – nicht zulässig!” (BMF – Häufig gestellte Fragen zum Glücksspielmonopol (FAQs)) Dass sich ein nicht unerheblicher Teil von der offiziellen deutschsprachigen Pokerstars und Fulltilt Poker Profis auf deren Blogs aus Österreich sind, ist da etwas verwirrend.

Sind Gewinne durch Poker und Glücksspiel in Österreich zu versteuern?

Gewinne sind im Normalfall steuerfrei, das Bundesministerium für Finanzen schreibt hierzu: “Für gewöhnlich handelt es sich bei einem Gewinn um einen ‘Nettogewinn’, das heißt, dass die aus dem Gebührengesetz fällige Gewinstgebühr bzw. Schenkungssteuer schon vom Veranstalter abgeführt wurde. Vergewissern Sie sich dazu am besten beim Veranstalter. Spielgewinne unterliegen nicht der Einkommensteuer, weil sie nicht als Einkünfte gelten.” (BMF – Häufig gestellte Fragen zum Glücksspielmonopol (FAQs))

Die Glücksspielnovelle – Hintergrund und Vergleich zum Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)

Die Glücksspielnovelle wurde am Ende der letzten Regierung (2008) verabschiedet. Ziel der Novelle ist es Spielerschutz und Suchtprävention zu verbessern. Die Novelle verfolgt zwar ähnliche Ziele wie der deutsche Glücksspielstaatsvertrag, allerdings ist die Novelle ein Bundesgesetz, wohingegen der Glücksspielstaatsvertrag ein Vertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesländern ist. Die Glücksspielnovelle kann schneller geändert werden und ist Bundesgesetz, wohingegen der Glücksspielstaatsvertrag vom jeweiligen Bundesland eigens interpretiert werden kann. (Siehe auch: Deutschland und Online Poker – der Glücksspielstaatsvertrag)

Probleme für die Novelle vom Europäischen Gerichtshof

Im Moment beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Monopol, so berichtet die Presse: “Laut dem Europäischen Gerichtshof darf es Glücksspielmonopole geben. Wenn sie dem Allgemeininteresse – Spielerschutz, Kampf gegen illegales Glücksspiel – dienen, sind sie erlaubt. Geht es den betroffenen Staaten jedoch um die Gewinn- und Steuermaximierung der Monopolisten, muss der Markt geöffnet werden.” (EuGH zieht Glücksspielmonopol in Zweifel)

Legal darf Online-Poker nur auf der Plattform von win2day.at gespielt werden. win2day.at gehört der Casinos Austria AG (CASAG) und der Österreichischen Lotterien GmbH (Anmerkung: 2008 unterstand win2day noch der Entertainmnet GmbH). Beide sind in Besitz von verschiedenen weiteren Organisationen aus verschiedensten Bereichen: “Neben dem Hotel Sacher zählen politisch sehr einflussreiche Banken, Versicherungen, Medien, Privatstiftungen und Privatpersonen zu den Aktionären der CASAG.” (Österreichisches Glücksspiel vor dem EuGH: Österreichs bekannteste Süßigkeit und das Glücksspielmonopol)

Im Gegensatz zu Portugal – Fall Liga Portugesa wo die EU ein staatliches Monopol gewähren ließ – ist aber der Einfluss des Staates auf das Angebot nicht vorhanden: “Das Argument der effektiven staatlichen Aufsicht und Kontrolle kann somit privaten Anbietern nicht entgegengehalten werden. [...] Es mangelt bereits an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung für Online-Angebote.” (Die Glücksspielkugel rollt weiter) Desweiteren kann die Übertragung des Monopols an eine private Einrichtung als Diskriminierung angesehen werden und die Pflicht für den Sitz im Inland könnte gegen die sogenannte Dienstleistungsfreiheit verstoßen. So läuft im Moment (Februar 2010) ein Vorlageverfahren am EuGH zu dieser Thematik. “Das Vorlagegericht hatte Zweifel an der Gemeinschaftskonformität des österreichischen Spielbankenmonopols und stellte kurz zusammengefasst drei Fragen an den Gerichtshof”. Diese Fragen drehen sich darum, ob die Grundfreiheiten durch die österreichische Gesetzeslage verletzt werden oder nicht. (Österreichisches Glücksspiel vor dem EuGH: Österreichs bekannteste Süßigkeit und das Glücksspielmonopol) Im Februar 2010 stellte der Generalanwalt Mazák im Schlussantrag fest, dass es gegen Unionsrecht verstößt, wenn der Betrieb von Spielbanken (Casinos) nur von Gesellschaften mit Sitz im Inland erlaubt ist. (Glücksspiel Online – EuGH Pressemitteilung Rechtssache C-64/08) Anmerkung: Die Schlussanträge sind für den Gerichtshof nicht bindend, werden jedoch meist als richtungsweisend angesehen.

Der Entwurf für die neue Novelle liegt seit November 2008 vor, allerdings kam es durch Verhandlungen mit Bundesländern und dem Regierungswechsel zu Verzögerungen.

Update (19. März 2010) zur Glücksspielnovelle

Die Novelle zum Glücksspielgesetz (kurz: Glücksspielnovelle) wird nach langem Ringen wohl bald abgesegnet. (Für Hintergrundinformationen zur Novelle, Rechtslage und Poker Recht in Österreich siehe Poker Recht – Die Rechtslage in Österreich ).

Die konkreten Aussagen zu Poker sind leider noch sehr gering. Laut Presse soll es für Poker eine Lizenz geben, desweiteren wird es weiter als Glücksspiel und nicht als Geschicklichkeitsspiel behandelt. Erlaubt ist es auch nur, wenn es ohne “Bank” gespielt wird – also so wie wir es gewohnt sind zu spielen.

Leider gibt es noch keine Aussagen zum Online-Bereich – ich übe mich dazu mal im Schweigen … ebenso zum Titel des Artikels der Presse, der unsere derzeitig vorliegende Quelle darstellt: Aktion scharf gegen illegales Zocken.
Disclaimer/Anmerkung: Wir sind keine Juristen und keine dieser Informationen ist irgendeiner Form juristisch belegt. Ebenso wenig sind wir in irgendeiner Form zu einer rechtlichen Beratung fähig.
für das Team
Carsten und Bernhard

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// März 14th, 2010 // Poker Recht

3 Responses to “Poker Recht – Die Rechtslage in Österreich”

  1. [...] dem EuGH im Bereich der Diskriminierung der Dienstleistungsfreiheit führen, ähnlich wie dies in Österreich der Fall ist. Etwas kurzsichtig ist es wohl auch, dass die Formulierungen nicht technologie-neutral [...]

  2. Rakemaster sagt:

    Vielleicht könnte man noch hinzufügen, dass die Novelle ausschließlich für den Monopolisten konstruiert wurde. Weder wurden die Automatenregelungen verschärft, noch eine aktzeptable Pokerregelung eingeführt.

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